Artikel | Natalie Mayroth
Süßes Popcorn, gesalzene Steuern

2025-01-01
Die indische Regierung will süßes Popcorn mit 18 Prozent Mehrwertsteuer belegen, gesalzenes jedoch nicht. Die Entscheidung sorgt für Unverständnis.
via taz.de
Die indische Regierung will süßes Popcorn mit 18 Prozent Mehrwertsteuer belegen, gesalzenes jedoch nicht. Die Entscheidung sorgt für Unverständnis.