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In den Wartezimmern der Welt

Letzte Woche war es mal wieder soweit: Höchste Zeit, die Aufenthalterlaubnis verlängern zu lassen – ein alljährlicher Spießrutenlauf, den man gerne aufschiebt bis zum letzten Moment.

Immerhin vergibt die Ausländerpolizei neuerdings Termine, um die kilometerlangen Warteschlangen zu verkürzen. Genützt hat unser Termin um 14.45 Uhr dann aber nicht viel, denn die Kasse, an der die Verwaltungsgebühr zu entrichten ist, schließt um 14.30 Uhr, so dass man ohnehin am nächsten Morgen wiederkommen muss.

Egal, bisher hat sowieso noch nie jemand auf Anhieb alle erforderlichen Papiere beibringen können. Uns wäre es jetzt – bei der dreizehnten Verlängerung – zwar fast gelungen, doch seit dem Vorjahr hat man sich mal wieder etwas Neues einfallen lassen: Damit auch unsere zehnjährige Tochter weiter in dem Land bleiben darf, in dem sie geboren ist, müssen wir jetzt eine eidesstattliche Versicherung beifügen, dass wir für die Dauer ihres Aufenthalts in der Türkei für ihre „Speisung und Tränkung“ aufkommen werden.

Nun gut, was tut man nicht alles für eine Aufenthaltsgenehmigung – aber halt, so einfach ist das nicht: Der Schwur muss notariell beglaubigt werden, und jetzt wird es kompliziert. Denn der Notar will einen gültigen Ausweis sehen, bevor er uns den Schwur abnimmt, und ein deutscher Reisepass tut es da nicht. Auch der türkische Presseausweis reicht nicht, obwohl er vom Ministerpräsidentenamt ausgestellt und mit allerlei Siegeln verziert ist. Nein, nur eine gültige Aufenthaltserlaubnis der Türkischen Republik darf es sein, wenn einem Ausländer der Eid abgenommen werden soll. Aber unsere Aufenthaltserlaubnis ist leider abgelaufen, darum brauchen wir ja die eidesstattliche Versicherung…

Lästig, nervenaufreibend und zeitraubend ist das alles natürlich, zumal ich mir im multinationalen Gedränge auf den winterlichen Fluren der Ausländerpolizei auch mal wieder eine Grippe eingefangen habe. Aufregen kann ich mich über den bürokratischen Hürdenlauf aber nicht. Schließlich weiß ich, was türkische Staatsbürger schon für ein Gerenne haben, um nur ein Visum für Deutschland zu bekommen. Was für eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung zu erdulden ist, kann ich nur dunkel ahnen. In einem deutschen Ratgeber für aufenthaltswillige Ausländer heißt es jedenfalls: „Bereiten Sie sich auf umfangreiche bürokratische Regelungen und lange Wartezeiten vor.“

 

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